Batterieentsorgung

Da wir Batterien bzw. Geräte verkaufen, die Batterien enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durch-gestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.

Entsorgung von Elektroaltgeräten/Altlampen

Ausgediente Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern sollten über geeignete Sammelsysteme entsorgt werden. 

Ausgediente LED- und Gasentladungslampen müssen wie andere Elektro-Altgeräte separat entsorgt werden. Als entsorgungspflichtiger Besitzer dieser Altgeräte sind Sie verpflichtet die Altgeräte dem Hersteller zu übergeben oder der stiftung ear die von ihm recycelten, verwerteten oder exportierten Altgeräte mitzuteilen (ElektroG II § 30).

Mit Lightcycle bieten wir Ihnen einen nachhaltigen Service, damit Sie Ihre Pflichten ganz einfach erfüllen können. Dazu stehen Ihnen mit Lightcycle über 400 Großmengensammelstellen zur Abgabe in Ihrer Nähe zur Verfügung. Hier können Sie ganz einfach Ihre Altlampen (LED- und Gasentladungslampen) ohne Mitteilungsaufwand an die stiftung ear zurückbringen.

Elektronische Bauteile enthalten wertvolle Bestandteile wie z.B. Kupfer. Durch eine umweltgerechte Entsorgung und ein effiziente Wiederverwertung werden Ressourcen gespart und die Umwelt geschont. Denn über 90 Prozent der Bestandteile von Altlampen können wiederverwertet werden. Für Mengen ab einer Tonne Altlampen bietet Lightcycle einen Abholservice an.  Dieser Service gilt übrigens auch für Altleuchten. Ihre nächstgelegene Großmengensammelstelle finden Sie hier.